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Mit unserem Know How bieten wir Ihnen die Plattform für eine vollumfängliche Leistung am Immobilienmarkt.

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u.v.m.

 

 


das  neue  heizungsgesetz

 
Direkt ab dem 01.01.2024 müssen fast alle Neubauten die Heizsysteme mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie ausstatten. Für alle anderen Gebäude, Altbauten, Sanierungsbauten u.w. gelten Übergangsfristen ohne direkte Deadline und verschiedene weitere technologische Möglichkeiten.
Zudem gibt es umfangreiche Förderungsmaßnahmen, welche stärker sozial ausgerichtet ist. Das neue Gebäudeenergiegesetz wurde am Freitag den 08.09.2023 im Bundestag abgesegnet.

 

Die Grafik zeigt die Vorgaben für den Einbau von neuen Heizungen in Neubauten und die Vorgaben für Heizungen im Bestand.

Wann genau der Umstieg im Neubau oder im Bestand auf Erneuerbares Heizen erfolgen muss, veranschaulicht diese Grafik.

 

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen – dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – leitet die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich – eng gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung.

Ziel der Gesetzesnovelle ist es, die Wärmwende in Deutschland schneller voranzutreiben. Denn noch immer werden hierzulande rund drei Viertel der Heizungen mit fossilem Gas oder Öl betrieben.

Eine Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 wird angestrebt. Dafür muss Deutschland unabhängig von fossilen Brennstoffen werden, insbesondere beim Heizen. Wer heute in eine neue Heizung investiert, muss dies nachhaltig tun, da die Nutzungsdsauer einer Heizanlage bis zu 40 Jahre beträgt.

 

Auf einen Blick: Was sagt das GEG zum Erneuerbaren Heizen?

Ab Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent Erneuerbaren Energien basieren. Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, sind längere Übergangsfristen vorgesehen. Dies soll eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die örtliche Wärmeplanung ermöglichen. 

 

Kommunale Wärmeplanung

Die Wärmeplanung soll Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen darüber informieren, welche bestehenden und zukünftigen Optionen zur Wärmeversorgung in ihrer Gemeinde und vor Ort bereitstehen. Der kommunale Wärmeplan soll ihnen bei ihrer individuellen Entscheidung bezüglich der von ihnen zu wählenden Heiztechnologie helfen. Die Frist dafür, wann ein Wärmeplan vorzuliegen hat, ist von der Einwohnerzahl abhängig.

Die Wärmeplanung wird in den Kommunen angeschoben. Sie müssen spätestens bis Mitte 2028 (Großstädte Mitte 2026) festlegen, wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder auch klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden. Dieser Prozess soll durch ein Gesetz zur Wärmeplanung mit bundeseinheitlichen Vorgaben befördert werden.

 

Pragmatische Übergangslösungen bei Heizungshavarie

Zudem legt das neue GEG fest, dass bestehende Heizungen weiter betrieben werden können. Sollte eine Gas- oder Ölheizung kaputt gehen, darf sie repariert werden. Sollte sie irreparabel defekt sein, eine sogenannte Heizungshavarie, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren Energien befreit werden.

 

Förderung für Heizungstausch

Wer seine Heizung heute oder zukünftig tauschen möchte und dabei auf 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigt, bekommt dies staatlich gefördert. Hierzu wird es eine Grundförderung für alle und weitere Fördermittel für beispielsweise diejenigen geben, die besonders schnell ihre Heizung umrüsten oder für Menschen mit geringem Einkommen. Die maximal mögliche Förderung beträgt 70 Prozent der Investitionskosten.

 

 

 

 

 

 

Die Grafik zeigt die neuen Förderrichtlinien zum klimafreundlichen Heizen.

 

 

Die neuen Förderrichtlinien werden Teil der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) sein und werden noch im Parlament abgestimmt. 

 

Technologieoffenheit

Wer auf eine Heizung mit 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigt, hat dabei mehrere technologische Möglichkeiten. Folgende Optionen stehen zur Verfügung:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • elektrische Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung
  • Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel)
  • Heizung auf der Basis von Solarthermie.
  • Unter bestimmten Bedingungen: sogenannte „H2-Ready“-Gasheizungen (Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind).

 

Für bestehende Gebäude sind weitere Optionen vorgesehen:

  • Pelletsheizungen und Biomasseheizungen
  • Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt – mindestens zu 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff

 

 

 

Heizungstausch in Mietshäusern

Mieterinnen und Mieter werden vor Mietsteigerungen geschützt. Zum einen sollen Vermieterinnen und Vermieter natürlich in neue Heizungsanlagen investieren und modernisieren. Dafür dürfen sie künftig bis zu zehn Prozent der Modernisierungskosten umlegen. Allerdings müssen sie von dieser Summe eine staatliche Förderung abziehen, und die Modernisierungsumlage wird auf 50 Cent pro Monat und Quadratmeter gedeckelt.

 


2024 Förderung


* Die Wertermittlung in Form einer Marktwertanalyse ist eine kostenfreie Leistung der ImmoWelt Kraichgau für Kunden mit Verkaufsabsichten.

Im Servicepaket der Beauftragung zum Immobilienverkauf in Form eines schriftlichen Maklervertrags wie ihn das Gutachterbüro Luksch/die ImmoWelt Karichgau vorhält, ist außerdem eine schriftliche mehrseitige Ausführung dieser Marktwertanalyse kostefrei inbegriffen.

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